NEONIS - Plant Zeit und RaumNEONIS - Plant Zeit und Raum

weiter

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten. Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten diese Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen mit den nachfolgenden Beschränkungen und auch nur insoweit, als sie zwingenden Vorschriften der 305 ff. BGB nicht entgegenstehen. Mangels ausdrücklich gegenteiliger Kennzeichnung sind sämtliche zu einem Angebot der Firma ypsystems GmbH gehörenden Liefer- und/oder Leistungsspezifikationen Beschaffenheits- und Qualitätsbeschreibungen sowie Maß- und Gewichtsangaben nur annähernd und nur im Rahmen branchenüblicher Toleranzen maßgebend. Von den Bedingungen der Firma ypsystems GmbH abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen; sie verpflichten die Firma ypsystems GmbH, selbst wenn auf solche in der Bestellung Bezug genommen wird, nur im Falle ihrer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Bei ausnahmsweiser Vereinbarung von Einkaufsbedingungen des Kunden gelten die Bedingungen der Firma ypsystems GmbH auch insoweit, als sie dort nicht geregelte Gegenstände betreffen. Die Firma ypsystems GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen jederzeit der Hilfe Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

Begriffsbestimmungen:

Unter Software versteht die Firma ypsystems GmbH Standardprogramme und Individualprogramme. Ein Standardprogramm ist Software, die ein bestimmtes Anwendungsproblem löst, z. B. eine Branchenlösung, die aber nicht auf die individuellen Anforderungen eines einzelnen Anwenders zugeschnitten ist. Standardprogramme werden mit einer Bedienungsanleitung geliefert, bei der die zur Bedienung des Computers notwendigen Grundkenntnisse vorausgesetzt werden. Ein Individualprogramm ist Software, die speziell für einen Benutzer entwickelt wurde oder durch Modifikation von Standardprogrammen auf dessen individuelle Bedürfnisse angepasst wurde. Individualprogramme werden nach Wahl der Firma ypsystems GmbH mit einer schriftlichen Anweisung oder einer einmaligen mündlichen Einweisung bei Programmübergabe geliefert. Die Software sowie die Bedienungsanleitung bzw. Anweisung sofern nicht mündlich erfolgt werden dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger überlassen oder online zur Verfügung gestellt. Unter Hardware versteht die Firma ypsystems GmbH im Angebot/Kaufvertrag bezeichneten Geräte sowie die dazu gehörigen Betriebssysteme und Zubehör.

2. Vertragsschluss/Lieferung/Fristen

Die Angebote der Firma ypsystems GmbH sind frei bleibend und unverbindlich; Änderungen bleiben der ypsystems GmbH vorbehalten. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (auch in elektronischer Form) durch die ypsystems GmbH oder durch Leistungserbringung zustande; dasselbe gilt für im Verlaufe des Vertragsverhältnisses getroffene Vereinbarungen. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Eingang der Auftragsbestätigung der Firma ypsystems GmbH beim Kunden, jedoch nicht vor Eingang sämtlicher etwa vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, insbesondere Liefer- und/Leistungsspezifikationen, und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Terminverzögerungen, die auf von der Firma ypsystems GmbH nicht zu vertretenden Umständen beruhen, bewirken eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen; dies gilt auch insoweit, als solche Verzögerungen zu einem bereits eingetretenen Verzug der Firma ypsystems GmbH hinzutreten. Die Firma ypsystems GmbH wird dem Kunden Umstände der genannten Art unverzüglich mitteilen. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen von mehr als 6 Wochen, die die Firma ypsystems GmbH zu vertreten hat, ist ihr vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen; sie beträgt in der Regel mindestens 6 Wochen. Hat die Firma ypsystems GmbH nach Ablauf auch dieser Nachfrist die Leistungsbereitschaft nicht angezeigt, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder für den Fall, dass gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Firma ypsystems GmbH in Bezug auf die Verzögerung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, hinsichtlich dieses Teils Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen; weist der Kunde im Falle des teilweisen Verzuges nach, dass die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat, so stehen ihm die genannten Rechte hinsichtlich des gesamten Vertrages zu. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, lassen vereinbarte Zahlungsverpflichtungen und Zahlungsfristen unberührt. Lieferort ist der Sitz der Firma ypsystems GmbH. Die Gefahr geht bei Lieferungen mit Übergabe des Liefergutes an den Transporteur auf den Kunden über; dies gilt auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung. Die Auswahl des Transporteurs, des Transportmittels und des Transportweges erfolgt durch die Firma ypsystems GmbH mit eigenüblicher Sorgfalt, sofern nicht der Kunde hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft. Bei Leistungen erfolgt der Gefahrübergang im Zeitpunkt der Abnahme, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme bzw. Verwertung der Arbeitsergebnisse der Firma ypsystems GmbH durch den Kunden.

3. Leistungsumfang

Die Leistungen aus diesem Vertrag beziehen sich nur auf die im Vertrag spezifizierten Programme und nur für die im Vertrag oder in der Anlage zum Vertrag genannten Standorte. Programme, die nicht in diesem Vertrag genannt sind oder aus anderen Quellen bezogen wurden, wie z. B. Standard-Windows-Programme, werden nicht im Rahmen dieses Vertrages gepflegt. Nicht zum Leistungsumfang aus diesem Vertrag gehört, Unterstützung bei den Problemen zu leisten, die entstehen, wenn der Kunde die Hardware umbaut, ändert, erweitert oder nicht von der ypsystems GmbH für den Einsatz zertifizierte Geräte einsetzt.

4. Fernwartung

Die ypsystems GmbH wird dafür Sorge tragen, dass die Fernwartung auf den im Vertrag bezeichneten Systemen erstmalig installierbar und lauffähig ist, soweit dies nicht durch vom Kunden auf diesen Systemen bereits installierte Programme erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Der Kunde verpflichtet sich, einen Internetanschluss zur Datenübertragung samt erforderlicher Hardware auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen, die Bereitschaft zur Datenübertragung dauerhaft sicherzustellen sowie die Anforderungen an die Computersicherheit zu beachten. Um mögliche Inkompatibilitäten zwischen Hardwarekomponenten zu vermeiden, müssen diese von der ypsystems GmbH geprüft und genehmigt sein. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, den Internetanschluss zur Datenübertragung samt notwendiger Hardware den ggf. notwendig werdenden marktüblichen Anforderungen anzupassen. Falls die Fernwartungsarbeiten nicht genehmigt oder ermöglicht werden, kann die ypsystems GmbH Zusatzkosten für Service, der ansonsten als Fernwartungsarbeiten durchgeführt würde, berechnen oder gewisse Serviceleistungen ablehnen.

5. Lizenzvereinbarung / Nutzungsbedingungen

Für sämtliche von uns bereit gestellte Software erwirbt der Vertragspartner ein befristetes oder unbefristetes, nicht ausschließliches und nicht-übertragbares Recht zur Nutzung auf einem einzelnen Arbeitsplatz (= Nutzungslizenz), soweit nicht anders vereinbart; das heißt, er darf die Software nicht für die Benutzung auf weitere Computeranlagen vervielfältigen. Die ypsystems GmbH ist berechtigt, bei überlassung der Software einen zeitlich beschränkten Lizenzschlüssel zu vergeben. Nach Vertragserfüllung durch den Kunden erhält dieser einen gültigen Lizenzschlüssel. Der Kunde verpflichtet sich, auf seiner Hardware befindliche Software, die die Funktions-tüchtigkeit der dem Kaufvertrag zu Grunde liegenden Software beeinträchtigt, auf eigene Kosten zu deinstallieren. Es ist dem Kunden untersagt, Programmunterlagen (Programme, Dokumentationen und Benutzerhandbücher) zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. Der Kunde darf die Software weder verändern noch dekompilieren oder eine andere Form von "Reverse Engineering" zur Anwendung bringen.

6. Eigentumsrechte

Der Kaufgegenstand = Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der ypsystems GmbH. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die ypsystems GmbH berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung eine Herausgabe des Kaufgegenstands auf Kosten des Käufers zu verlangen. Vollstreckungsansprüche Dritter zeigt der Kunde sofort an und ersetzt der ypsystems GmbH - falls er dies unterlässt - alle Kosten für eventuelle Gegenmaßnahmen zum Schutz des Eigentums der ypsystems GmbH. Programme = Software, die von der ypsystems GmbH entwickelt wurden, bleiben in jedem Falle alleiniges Eigentum der ypsystems GmbH, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Verstößt der Vertragspartner gegen die Vereinbarungen dieses Vertrages, indem er die Programme Dritten zur Nutzung überlässt oder diesen zugänglich macht, haftet er in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

7. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis für Hardware und fertige Standardsoftware ist sofort und ohne Abzug nach Lieferung fällig. Zahlungsmodalitäten für die Erstellung von Individualsoftware werden gesondert vereinbart. Alle anderen Leistungen sind zu am Tage der Leistung gültigen Tagessätzen der ypsystems GmbH zzgl. etwaiger Reisekosten zahlbar und sofort nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnet die Firma ypsystems GmbH vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche Zinsen in Höhe des Zinssatzes jeweiliger eigener Bankverbindlichkeiten, mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank; gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass der Firma ypsystems GmbH kein oder nur ein wesentlich geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

8. Gewährleistung / Haftung

Unter Ausschluss weitergehender Ansprüche ist der Kunde berechtigt, wegen insgesamt oder teilweise mangelhafter Lieferungen oder Leistungen im Umfange der Mangelhaftigkeit Nacher-füllung in Form der Nachbesserung oder nach Wahl der Firma ypsystems GmbH in Form der Ersatzlieferung bzw. -leistung zu verlangen, Ersatzlieferung jedoch nur Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Liefergutes; das Recht des Kunden, bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Zur Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung ist der Firma ypsystems GmbH eine angemessene Frist einzuräumen; andernfalls wird diese von ihren Mängel-verpflichtungen frei. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung oder des Pflichtenheftes grundsätzlich brauchbar ist. Treten Fehler auf, verpflichtet sich der Kunde, die Firma ypsystems GmbH sofort zu benachrichtigen, genau zu beschreiben, wie sich der Fehler äußert und wann er auftritt, alle für den Test erforderlich Daten und Ausdrucke zur Verfügung zu stellen sowie Testzeiten einzuräumen und in angemessenem Umfange personelle Unterstützung zu leisten. Bei Individual-Software beginnt unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Lieferung eine 3 Monate dauernde Testperiode. Der Kunde verpflichtet sich, während dieser Zeit alle für den geplanten Einsatzbereich anfallenden Möglichkeiten durchzutesten und festgestellte Programmfehler ohne Verzug mitzuteilen. Während der Testperiode können aus dem Test und seinen Folgen keinerlei Ansprüche gegen die Firma ypsystems GmbH geltend gemacht werden. Benutzt der Kunde die Programme mit Original-Daten, gelten die Programme als abgenommen. Mängelansprüche einschließlich etwaiger mangelbedingter Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden. Im Verhältnis zu Verbrauchern richten sich die Verjährungsfristen nach den gesetzlichen Bestimmungen; lediglich für gebrauchte Hardware ermäßigt sich die den Verbrauchern gegenüber geltende Verjährungsfrist auf 12 Monate seit Gefahrübergang. Nach ihrer Wahl ist die Firma ypsystems GmbH bei Lieferung von Fremderzeugnissen auch berechtigt, anstelle eigener Ersatzlieferung dem Kunden diesbezügliche und etwaige weitergehende Mängelansprüche abzutreten, die ihr selbst gegen den Hersteller oder Vorlieferanten zustehen; bei der Durchsetzung solcher Ansprüche wird die Firma ypsystems GmbH den Kunden unterstützen. Die Regelung des vorstehenden Absatz 1, 2. Halbsatz, gilt mit Bezug auf die Firma ypsystems GmbH sinngemäß. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt. Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Firma ypsystems GmbH und die ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen für Schäden ist insoweit ausgeschlossen, als solche Schäden nicht

  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma ypsystems GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht,
  • auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma ypsystems GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im übrigen ist die Haftung nach Art und Umfang auf den typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden vorhersehbaren Schaden beschränkt bzw. begrenzt. Mit Ausnahme deliktischer Ansprüche und solcher, die nicht bereits der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen (siehe oben Absatz 5), verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma ypsystems GmbH und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis von Schadenseintritt und Schadensverursacher und, bei Leistungen, nach deren Abnahme. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten ausreichend zu sichern und selbst zu prüfen, ob diese richtig verarbeitet wurden. Die Firma ypsystems GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardware-Kombinationen zusammenarbeitet. Verantwortung für die richtige Wahl und die Folgen der Anwendung sowie der damit beabsichtigten Resultate trägt allein der Kunde.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Firma ypsystems GmbH. Dies gilt auch für Leistungen der Firma ypsystems GmbH insoweit, als solche nicht sachnotwendig, z.B. projektbezogen, an einem anderen Ort zu erbringen sind. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma ypsystems GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten entsprechen.